Diskussion: Leiharbeit – Chancen und Missbrauch

Seit dem 1. April gilt in Deutschland das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Zur Diskussion darüber, welche Auswirkungen dies auf den Arbeitsmarkt und die Unternehmen in der Region hat, luden die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Anette Kramme und Andreas Schwarz ins Bamberger Bistumshaus St. Otto ein.

„Wir haben mit dem neuen Gesetz einige wichtige Ziele erreicht: Leiharbeiter verdienen nun nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft (Equal Pay). Sie müssen auch in den Betrieb übernommen werden, so sie länger als 18 Monate dort arbeiten“, erläuterte die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme zu Beginn der Diskussion. „Zudem dürfen Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Und es ist nun gesetzlich klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden. Das erleichtert wiederum die Arbeit der Betriebsräte.“

Aktuelle Zahlen aus dem Gebiet der Arbeitsagentur Bamberg-Coburg wusste die Vorsitzende der Geschäftsführung, Brigitte Glos, zu berichten. „Mit einem Anteil von 2,2 % der Beschäftigten in Zeitarbeit ist der Anteil bei uns relativ hoch. 35 % der uns gemeldeten Stellen sind aus dem Bereich der Zeitarbeit.“ Brigitte Glos sieht die Zeitarbeit auch als Brückenfunktion. „Eine Beschäftigung in Zeitarbeit kann für den einzelnen eine Chance sein. Das Knüpfen von Kontakten führt häufig zur Wiedereingliederung.“

Für den Vizepräsident der Handwerkskammer Oberfranken, Matthias Graßmann, ist die Leiharbeit weiterhin ein wichtiges Instrument, um auf saisonale Schwankungen zu reagieren.

„Bei den Beschäftigten im Handwerk liegt der Anteil der Leiharbeit bei 2,5 %. Eine Arbeitsplatzverdrängung ist bei uns kein Thema. Im Gegenteil: Für manche kann die Leiharbeit ein Sprungbrett sein, im Handwerk eine langfristige Beschäftigung zu finden.“

Einen eher kritischen Blick auf das Thema Leiharbeit warf DGB-Regionsgeschäftsführer Mathias Eckardt. Prekäre Arbeitsverhältnisse durch Leiharbeit hätten sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt.

„Im Durchschnitt verdienen Leiharbeitnehmer 42 % weniger Lohn als fest angestellte Kollegen. Mehr als die Hälfte der Leiharbeitnehmer erreicht nur drei Monate Beschäftigungsdauer, weshalb sie auch mit dem neuen Gesetz nicht in den Genuss der gleiche Bezahlung kommen. Die geschätzte Übernahmequote aus Leiharbeit in eine feste Anstellung liegt bei 5-7 %.“

Die anschließende Diskussion thematisierte die Problematik von Arbeitgebern und Leiharbeitsfirmen mit der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. „Wir beschäftigen Leiharbeiter aus dem Osten Deutschlands, weil wir hier keine Fachkräfte finden. Trotz mehrmaligem Angebot wollen die Leiharbeiter von dort aber kein festes Arbeitsverhältnis hier annehmen. So gesehen steuern wir im Oktober 2018 auf ein Problem zu“, so der Geschäftsführer eines metallverarbeitenden Unternehmens.

Dem schloss sich die Vertreterin einer Leiharbeitsfirma an: „Equal Pay ist für uns das geringste Problem. Wir haben langjährige Mitarbeiter, die nicht von uns weg wollen. Nach 18 Monaten muss ich sie dann wirklich wie Leiharbeiter behandeln.“

„Leider gibt es beim Thema Leiharbeit immer noch viel Missbrauch“, fasste Andreas Schwarz abschließend zusammen. „Rund eine Million Beschäftigte arbeiten in ca. 11.000 Unternehmen in Deutschland auf Basis von Leih- und Zeitarbeit. Leiharbeit darf nicht dazu führen, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Deshalb bin ich froh, dass wir nun mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein Gesetz mit dem Konsens aller Sozialpartner vorliegen haben. Nicht alles konnte so umgesetzt worden, wie wir es uns als SPD gewünscht hätten. Wir werden uns überlegen müssen, wie wir in Zukunft mit dem Gesetz umgehen“, so der Bamberg-Forchheimer Abgeordnete.

Bildunterschrift:
Die Expertenrunde mit (v.l.) MdB Andreas Schwarz, der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme, Matthias Graßmann (Handwerkskammer Oberfranken), Brigitte Glos (Arbeitsagentur Bamberg-Coburg) und Mathias Eckardt (DGB) diskutierte mit den anwesenden Besuchern über die Auswirkungen des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Region Bamberg und Forchheim.

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