Im Dialog mit dem Finanzamt

Ganz nah dran war Andreas Schwarz während der letzten beiden Sitzungswochen des Bundestages vor der Sommerpause an der Ausarbeitung eines neuen Steuergesetzes. Als erster Berichterstatter war er für die SPD-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss federführend an den Verhandlungen zum Kroatiengesetz beteiligt.

Nun wollte sich der Bundestagsabgeordnete einen Einblick in die Themen vor Ort verschaffen.

Daher stattete er dem Finanzamt Bamberg im Rahmen seiner Sommertour durch den Wahlkreis Bamberg-Forchheim einen Besuch ab. Andreas Schwarz interessierte sich dafür, inwieweit beim Finanzamt Bamberg Meldungen zur strafbefreienden Selbstanzeige eingegangen sind. Darüber hinaus erfragte er die Meinung der Experten zum neuen Online-Verfahren und Ausnahmen bei der Umsatzsteuer.

„Wir arbeiten weiter daran, dass Länder wie Österreich, die Schweiz und Luxemburg ihre Daten über Steuerflüchtlinge freigeben“

Man könne durchaus einen starken Anstieg der Selbstanzeige von Steuersündern bemerken, so Dr. Heribert Zankel, Amtsleiter des Finanzamtes Bamberg. Traten die Selbstanzeigen früher eher vereinzelt auf, so meldeten sich Steuersünder nun nach Pressemeldungen über Steuer-CDs oder das Hoeneß-Urteil viel häufiger. „Wir arbeiten weiter daran, dass Länder wie Österreich, die Schweiz und Luxemburg ihre Daten über Steuerflüchtlinge freigeben“, bekräftigte Andreas Schwarz. „Das Schließen von Steuerschlupflöchern wird in den kommenden Jahren eine meiner Zuständigkeiten im Finanzausschuss sein.“

„Die personelle Ausstattung des Finanzamtes Bamberg ist leider am Limit“, berichtete Personalrat Ralf Purkert. „Wir arbeiten derzeit ca. 12 % unter dem Zuteilungssoll. Zum Glück haben wir in Oberfranken und in der Oberpfalz keine Nachwuchssorgen. Wir haben nach wie vor gute und qualifizierte Bewerber.“

Die Problematik der Personalknappheit stieß bei Andreas Schwarz auf offene Ohren. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Finanzamt personell gut aufgestellt wird und damit in Zukunft weiterhin gute Arbeit leisten kann.“

Das Kroatiengesetz

Beim Kroatiengesetz geht es unter anderem darum, Steuerschlupflöcher zu schließen, die von internationalen Konzernen, wie Google oder Amazon, bisher genutzt wurden. Die Konzerne machen in Deutschland Gewinne, die sie in Steueroasen transferieren, um die zu zahlenden Steuern in Deutschland auf ein Minimum zu reduzieren.

Diese Tricksereien kosten den deutschen Staat jährlich mehrere hundert Millionen Euro. Für die Zukunft gilt: Wer in Deutschland etwas verkauft, muss hier die Steuern dafür zahlen. Auch die Besteuerung von Firmenbeteiligungen im Ausland gehört mit zum Kroatiengesetz.

Zum Bild: Hier gab es einiges zu besprechen (v.r.): Dr. Heribert Zankel, Amtsleiter des Finanzamtes Bamberg, Personalrat Ralf Purkert und Jutta Giroll, Geschäftsstellenleiterin.

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