Brückenteilzeit und fifty-fifty bei der KV beschlossen

„Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute zwei weitere große Schritte zur finanziellen und persönlichen Entlastung von ArbeitnehmerInnen machen konnten: Ab Januar werden Beschäftigte und ArbeitgeberInnen den gleichen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen. Wir sorgen auch dafür, dass Angestellte über einen Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren in Teilzeit arbeiten können und danach wieder einen Rechtsanspruch haben, in Vollzeit zurückzukehren“, so der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz aus dem Plenum des Bundestages.

Konkret bedeutet das: Für mehr Gerechtigkeit in der Lohntüte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird die beschlossene Parität in der Krankenkasse sorgen. „Endlich heißt es wieder halbe-halbe: Wir regeln, dass Arbeitgeber wieder genauso viel in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen wie ihre Beschäftigten“, so Schwarz. „Das ist gerecht und entlastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner.“ Zudem wird der Mindestbeitrag für Kleinselbständige halbiert. Ehemalige Zeit-Soldaten werden einen leichteren Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung bekommen.

„Es ist gut, dass wir heute im Bundestag das Gesetz zur Brückenteilzeit beschließen, mit dem Beschäftigte einfacher von Vollzeit in Teilzeit und zurück wechseln können. Wir wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke in die Kindererziehung, ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele – und zurück auf den Arbeitsplatz“, erläutert Andreas Schwarz.

Bildunterschrift:
Der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz mit Arbeitsminister Hubertus Heil (links).

Letzte Beiträge

Links