Inklusives Wahlrecht stärkt Rechte von Menschen mit Behinderung

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag einen Antrag verabschiedet, der die längst überfällige Änderung des Wahlrechts vorsieht. Damit werden die Rechte von mehr als 80.000 Menschen in Deutschland gestärkt, die bisher von den Wahlen ausgeschlossen waren. Dies teilt der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz mit.

„Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass psychisch kranke und behinderte Menschen unter Betreuung nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Darüber bin ich sehr glücklich“, betont Andreas Schwarz, „denn es hat bereits viel zu lange gedauert, bis unser Koalitionspartner von der Union uns in dieser Angelegenheit inhaltlich folgt.“

„Umso erfreuter bin ich nun, dass der Deutsche Bundestag heute einen Antrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet hat, der die sofortige Einführung eines inklusiven Wahlrechts vorsieht“, so der SPD-Abgeordnete. „Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen. Der Gesetzentwurf wird zeitnah vom Bundestag verabschiedet und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.“

Eine Geltung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl war leider nicht möglich. Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht legte fest, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls bestünde die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang.

Jedoch: „Alle künftigen Europa- und Bundestagswahlen werden ohne die bisherigen Wahlrechtsausschlüsse stattfinden. Das schafft mehr demokratische Teilhabe und gibt vielen Menschen eine gehörte Stimme in unserem Land“, ist Andreas Schwarz zuversichtlich.

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