Musterklage gegen VW startet

Der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz hat heute eine wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: „Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko.“

Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutz-verbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. „Wir freuen uns, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen wird“, erläutert der SPD-Abgeordnete.

„In diesen Tagen ist vielfach die Rede von einer machtlosen Politik gegenüber den mächtigen Autokonzernen. Dieser Eindruck ist falsch: Mit der Musterfeststellungsklage haben wir ein Instrument erkämpft, mit dem sich von VW getäuschte Bürgerinnen und Bürger gegen VW wehren können“, betont Schwarz. „Mit dem auf unserem Gesetz basierenden Musterprozess gegen VW können getäuschte VW-KäuferInnen ihre Rechte einklagen und so Schadenersatz zur Bezahlung der Hardware-Nachrüstung erhalten. Dieses Gesetz haben wir gegen Konzerne und Union durchgesetzt und im November startet der Musterprozess gegen VW.“

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Nach der Anmeldung wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.

Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden. „Die Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz“, so Andreas Schwarz abschließend.

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