Neue Pflegeausbildung nimmt weitere Hürde

Der Bundestag hat jetzt endgültig den Weg für die Reform der Pflegeausbildung freigemacht. Nachdem im letzten Jahr mit dem Pflegeberufereformgesetz die berufsrechtlichen Grundlagen für die neue Ausbildung gelegt wurden, regelt die jetzt verabschiedete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung die Umsetzung durch die Schulträger und Ausbildungsbetriebe. Dies teilt der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz mit.

Mit der Ausbildungsreform sollen nicht nur mehr Pflegefachkräfte gewonnen, sondern auch die ungerechten Gehaltsunterschiede zwischen der Alten- und Krankenpflege ausgeglichen werden. Außerdem wird bundesweit das Schulgeld abgeschafft.

„Endlich steht der längst überfälligen Weiterentwicklung der Pflegeberufe nichts mehr im Wege“, freut sich Andreas Schwarz. „Die Rechtsverordnung beinhaltet detaillierte Vorgaben für Ausbildungsziele und Stundenaufteilung der künftig zusammengelegten Ausbildung in der Kinderkranken-, Kranken- und Altenpflege und schafft die Voraussetzung, damit die neue Pflegeausbildung pünktlich zum 01.01.2020 starten kann.“

„Der neue, kompetenzorientierte Ansatz der Ausbildung erfolgte nach aktuellen pflegewissenschaftlichen und pflegepädagogischen Standards und bedeute eine wichtige Weiterentwicklung des Pflegeberufs“, betont Schwarz. Die Vorgaben der Rechtsverordnung ermöglichen eine fundierte, an allen Versorgungsbereichen ausgerichtete und in den Schwerpunkten Krankenpflege, Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege vertiefte Ausbildung. „Der Pflegeberuf wird insgesamt deutlich aufgewertet, attraktiver und besser auf künftige Herausforderungen ausgerichtet“, so Andreas Schwarz weiter.

Jetzt schon auf die neue Ausbildung einstellen

„Bereits beim Pflegeberufegesetz bestand unser Koalitionspartner darauf, für eine sechsjährige Übergangszeit an den spezialisierten Ausbildungen in der Kinder- und Altenpflege als zusätzliche Wahloption festzuhalten“, erklärt der SPD-Abgeordnete.

Auch die Rechtsverordnung habe nur mit einem Kompromiss, der eine Schmälerung der Anforderungen an die spezialisierte Altenpflegausbildung im dritten Ausbildungsjahr beinhaltet, beschlossen werden können. Ansonsten hätte die Union nicht zugestimmt. „Diese Änderungen sind ärgerlich, gelten aber nur für einen kleinen Teilbereich im dritten Ausbildungsjahr“, stellt Schwarz klar.

Denn die SPD konnte durchsetzen, dass die erstmals definierten und ausschließlich den Pflegefachkräften vorbehaltenen Tätigkeiten davon unberührt bleiben. Die für alle verbindliche generalistische Ausbildung in den ersten beiden Ausbildungsjahren, die generalistische Kranken- und Altenpflegausbildung sowie die spezialisierte Ausbildung in der Kinderkrankenpflege sind von den Änderungen nicht betroffen.

Bis zum Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 müssen die Länder die Vorgaben der Verordnung noch in ihr Schul- und Hochschulrecht übernehmen. Andreas Schwarz ruft die Ausbildungsträger und Pflegeschulen in seiner Region dazu auf, sich bereits jetzt auf die neue Ausbildung einzustellen. Für den Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge vor Ort und organisatorische Änderungen seien im Gesetz Unterstützungsangebote vorgesehen.

„Zur Überwindung des Fachkräftemangels müssen Politik und alle Akteure in der Pflege an einem Strang ziehen“, betont der SPD-Politiker. Dies gelte nicht nur für die beschlossene Reform der Pflegeausbildung, sondern auch für die nächsten Schritte, die im Rahmen der in Kürze beginnenden Konzertierten Aktion Pflege vereinbart werden sollen.

 

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