
Beim Online-Handel mit Waren aus Drittländern werden Einfuhrumsatz- und Umsatzsteuern nicht von allen Händlern abgeführt. Online-Marktplätze wie Ebay und Amazon dienen Händlern aus Drittländern als Verkaufsplattform. Damit werden dem Staat…
Beim Online-Handel mit Waren aus Drittländern werden Einfuhrumsatz- und Umsatzsteuern nicht von allen Händlern abgeführt. Online-Marktplätze wie Ebay und Amazon dienen Händlern aus Drittländern als Verkaufsplattform. Damit werden dem Staat…