Untergrenzen für Pflegepersonal in Krankenhäusern

Gute Nachrichten gab es gestern für Patientinnen und Patienten und auch für die Pflegekräfte in Krankenhäusern: Verbindliche Mindestpersonalstandards kommen! „Es ist wissenschaftlich belegt, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen guter Qualität in der Krankenhausversorgung und der Anzahl von Pflegepersonal gibt“, äußert sich der Bamberg-Forchheimer Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz.

„Das konnte ich hautnah bei meinen Arbeitseinsätzen in der Sozialstiftung Bamberg und im Seniorenwohnheim erfahren. Das gilt insbesondere für die intensivmedizinische Versorgung und den Nachtdienst. Ich bin deshalb sehr froh darüber, dass die Ergebnisse der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können. Gestern wurden im Kabinett die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen beschlossen“, so Schwarz weiter.

„Seit langem hat sich die SPD auf Bundes- und auf Länderebene für verbindliche Mindestpersonalstandards eingesetzt“, betont der Abgeordnete. „Noch in dieser Legislaturperiode werden wir die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhaft bessere Ausstattung von Krankenhäusern mit Pflegepersonal schaffen. Damit sorgen wir für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Kliniken.“

Auch SPD-Stadtrat Felix Holland begrüßt die Neuregelungen als guten Schritt in die richtige Richtung: „Ich bin selbst in der Gesundheitsbranche tätig und gewerkschaftlich aktiv und freue mich, dass sich hier etwas bewegt. Gerade bei der Nachtdienstregelung darf es allerdings nicht passieren, dass hier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Tagschicht abgezogen werden“, gibt Holland zu bedenken.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft werden den Auftrag erhalten, zunächst für besonders pflegesensitive Bereiche konkrete Personaluntergrenzen verbindlich zu vereinbaren. „Damit gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Patientensicherheit und zu besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern. Die Details der Regelungen werden wir im parlamentarischen Verfahren noch weiter beraten“, kündigt Andreas Schwarz an.

Dabei sind drei Punkte dringend zu beachten: Es muss vor allem sichergestellt werden, dass Pflegepersonal nicht einfach von einer Krankenhausstation auf einer anderen eingesetzt wird. Ebenso sollte gewährleistet sein, dass das eingesetzte Personal ausreichend fachlich qualifiziert ist. Außerdem sollen Krankenhäuser, die Personaluntergrenzen nicht einhalten, Sanktionen erhalten.

„Der Beschluss des Kabinetts gestern ist ein wichtiges Zeichen an die Pflegerinnen und Pfleger und ein wesentlicher Baustein, um langfristig zu generellen Personalbemessungsstands zu kommen. Das ist unser Ziel“, versichert Andreas Schwarz abschließend.

Bildunterschrift:
Dass eine gute Qualität in der Krankenhausversorgung mit der Anzahl von Pflegepersonal zusammenhängt, das konnte Andreas Schwarz bei seinen Arbeitseinsätzen hautnah erfahren.

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