Verbesserte Förderung für Klimaschutz in Kommunen

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Kommunalrichtlinie fördert Investitionen in den Klimaschutz

Die erfolgreiche Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums wird deutlich ausgeweitet: Es werden neue Förderschwerpunkte eingeführt und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen geschaffen.

„Kommunen profitieren zum Beispiel bei der Umrüstung auf LED Beleuchtung und bei Investitionen in den Klimaschutz öffentlicher Gebäude und in Schulen. Die Kommunen haben nun mehr Handlungsmöglichkeiten beim Klimaschutz“, sagte der Bundestagsabgeordnete für Bamberg und Forchheim, Andreas Schwarz (SPD). Deutlich gesteigert wird insbesondere die investive Förderung. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) ist ein Erfolgsmodell: Seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. In den vergangenen Jahren wurden rund 3.000 Kommunen in über 8.000 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen jetzt auch im investiven Bereich.

  • Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.
  • Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.
  • Die Förderung nachhaltiger Mobilität erhält ein größeres Angebot und höhere maximale Zuwendungen. Hier profitiert insbesondere der Radverkehr.
  • Für die in-situ-Stabilisierung stillgelegter Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich.
  • Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.

Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Weitere Antragsfenster sind für den 1. Juli bis 30. September 2016 sowie in 2017 vorgesehen.

Als Unterstützungseinrichtung für Kommunen steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) mit einer Hotline unter der Rufnummer 030/39001-170 für Beratung und Information zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen).

Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie werden auch Maßnahmen aus dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sowie niederschwellige Klimaschutzmaßnahmen aus dem „Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung umgesetzt.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren beim PtJ unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.

Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter www.klimaschutz.de.

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